Alle Neubezüge - Umzüge - Auszüge - Abmeldungen - Namensänderungen sind dem Netzbetreiber anzuzeigen.

1. Anmeldung / Ummeldung
Mit jedem Nutzer von Leistungen der Antennengemeinschaft / Nord wird ein Nutzungsvertrag / Einspeisevertrag  abgeschlossen. Im Nutzungsvertrag / Einspeisevertrag  werden alle Vertragsbedingungen vereinbart.

2. Abmeldung
Die Abmeldung erfolgt gemäß Nutzungsvertrag / Einspeisevertrag.

3. Sonstiges
Nicht genutzte Kabel-Anschlüsse werden abgeklemmt. Nutzer von Antennensignalen ohne Nutzungsvertrag / Einspeisevertrag  werden abgeklemmt.

4. Gebühren
Auskünfte über Gebühren, Anschlusskosten usw. sind vom Netzbetreiber zu erfahren.