Alle Neubezüge - Umzüge - Auszüge - Abmeldungen - Namensänderungen sind dem Netzbetreiber anzuzeigen.
1. Anmeldung / Ummeldung
Mit jedem Nutzer von Leistungen der Antennengemeinschaft / Nord wird ein Nutzungsvertrag / Einspeisevertrag abgeschlossen. Im Nutzungsvertrag / Einspeisevertrag werden alle Vertragsbedingungen vereinbart.
2. Abmeldung
Die Abmeldung erfolgt gemäß Nutzungsvertrag / Einspeisevertrag.
3. Sonstiges
Nicht genutzte Kabel-Anschlüsse werden abgeklemmt. Nutzer von Antennensignalen ohne Nutzungsvertrag / Einspeisevertrag werden abgeklemmt.
4. Gebühren
Auskünfte über Gebühren, Anschlusskosten usw. sind vom Netzbetreiber zu erfahren.